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Reservierungs / Mietbedingungen (AGB)

Die Ferienwohnungen / Häuser gehören den hier aufgeführten Eigentümern.

Die hier benannten AGB haben für alle Eigentümer und Mieter Gültigkeit.

Zinnowitz Haus Isabella Wohnung 6 und 8

Helmut Hohmann

Auf der Stöckte 11 b

46414 Rhede

Tel. 0172/3275041

E-Mail: helmut.hohmann@web.de

Ferienhaus Haus am Balmer See

Baltica Balm U.G. (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Kamphörnstraße 9

17429 Benz OT Balm

Tel. 02872/94 98 65

E-Mail helmut.hohmann@web.de

  1.  
  2. Mit der schriftlichen oder telefonischen Reservierungsanmeldung wird dem

1. Vermieter der Abschluss eines Mietvertrages (Buchung) angeboten. Die Buchung kommt zustande, wenn die Reservierung / Buchungsanmeldung vom Vermieter in Schriftform bestätigt wird.

2. Der Feriengast verpflichtet sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung dieser AGB.

3. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb 14 Tagen eine Anzahlung von 10%des Mietpreises zu leisten. Der Rest ist zahlbar 28 Tage vor Mietbeginn. Bei kurzfristigen Anmeldungen von weniger als 4 Wochen vor Belegungsbeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und vom Mietvertrag zurückzutreten. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haftet der Mieter für den hierdurch entstandenen Schaden, sofern eine Ersatzvermietung nicht rechtzeitig möglich sein sollte. Der Mieter hat das Recht, geeignete Ersatzmieter zu stellen oder zu vermitteln. Hinsichtlich der Höhe des Schadenersatzes gelten die Vereinbarungen gemäß Ziffern 7 und 8 entsprechend der Entschädigung beim Mieterrücktritt. Die Kosten für den gesamten Geldtransfer gehen zu Lasten des Mieters.

4. Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes nebst Einrichtung sowie die Nutzung des dazugehörigen Gartens und der Außenanlagen.

5. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der im Prospekt angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden, wobei Kinder als volle Person zu zählen sind. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Anmeldung und ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Der Mieter hat die uneingeschränkte Leinenpflicht auf dem Ferienhausgelände zu beachten!

6. Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr ein. Statt einer persönlichen Schlüsselübergabe erfolgt die Aushändigung von Schlüsseln über einen Schlüsseltresor, der am Mietobjekt angebracht ist. Dem Mieter wird der Code zum Schlüsseltresor rechtzeitig vor Anreise mitgeteilt. Sollte der Mieter gleichwohl eine persönliche Schlüsselübergabe wünschen, kann er sich rechtzeitig vor Anreise tel. beim Hausmeister melden, der gegen Ersatz seiner Aufwendungen die pers. Schlüsselübergabe durchführen kann. Ein vertraglicher Anspruch darauf besteht nicht.

7. Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten oder die Reise nicht antreten. Für diesen Fall hat der Vermieter Anspruch auf Entschädigung als Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen, Aufwendungen und den entgangenen Gewinn. Der Vermieter kann anstelle einer konkret berechneten Entschädigung nach seiner Wahl auch eine pauschale Entschädigung (Rücktrittsgebühr) wie folgt verlangen: bis 45 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises (geleistete Anzahlung) Dem Feriengast bleibt das Recht unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen,.

8. Reist der Mieter am Anreisetag ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die gesamte Miete für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist.

9. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, auch unverschuldete Beschädigungen unverzüglich dem Beauftragten vor Ort anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Ersatz ist nur in Absprache mit dem Beauftragten vor Ort auf Kosten des Mieters zu erwerben. Anderweitig beschaffte, nicht passende Gegenstände werden nicht anerkannt. Bei Übernahme des Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden zu überprüfen und ggf. diese anzuzeigen. Der Verlust der (des) Wohnungsschlüssel (s) wird auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Nach Beendigung der Mietzeit ist die Ferienwohnung besenrein zu übergeben (Geschirr etc. gespült und weggeräumt, Kühlschrank geleert und gereinigt, Bettwäsche abgezogen, Müll und Wertstoffe entsorgt bzw. zur Müllsammelstelle gebracht).

10. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen in seinen Prospekten und im Internet, nicht jedoch für die

Angaben in Prospekten/auf anderen Internetseiten, auf deren Entstehung er keinen

Einfluss hat. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung seiner

Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden. Die Haftung ist dabei auf

vertragliche Schadensersatzansprüche bis zur Höhe des dreifachen Mietpreises

beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig

herbeigeführt wird. Im übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Der

Vermieter haftet nicht für etwaige Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen.

11. Etwaige Ansprüche gegen den Vermieter sind binnen eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

13. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform